Wenn die Beschwerden trotz konservativer Therapie anhalten oder wiederkehren, sollte eine operative Therapie in Betracht gezogen werden. Da die Arthrose eine progrediente (fortschreitende) Erkrankung ist, sind gelenkerhaltende Operationen in der Regel nur mit einem temporären Erfolg verbunden.

Folgende operative Therapien können, je nach Beschwerdebild bzw. Grad der Gelenkschädigung, zum Einsatz kommen:

Arthrodese (Versteifung) des Grundgelenks
Indikationen:

  • schwere Form des Hallux rigidus
  • junge, aktive Personen
  • das Grundgelenk der Großzehe ist bereits zerstört

Osteotomie (Durchtrennung von Knochen) – Verkürzung des Mittelfußknochens zur Entlastung des Grundgelenks der Großzehe und um das Voranschreiten der Erkrankung zu verhindern.

Resektionsarthroplastik (Formänderung durch Entfernung des Gelenkes und Ausbildung eines Falschgelenkes); wird nur noch in seltenen Fällen durchgeführt; eine Restbeweglichkeit bleibt erhalten, allerdings ist die Funktion der Großzehe beim Laufen gestört.
Indikationen:

  • ältere, weniger aktive Personen
  • fortgeschrittene Arthrose im Grundgelenk der Großzehe

Cheilektomie im Frühstadium

Beim Hallux valgus gibt es eine Vielzahl von Operationsverfahren, die je nach genauer Symptomatik eingesetzt werden können. Therapieziel ist die Schmerzreduktion.

  • Op nach Lapidus (Versteifung) – wird bei Arthrose oder instabilem Gelenk eingesetzt
  • OP nach Akin (Korrekturosteotomie) – Dazu wird aus dem Grundglied der Großzehe ein knöcherner Keil entnommen, nach Korrektur der Fehlstellung um eben diesen Winkel (des Keils) wird die Osteotomie (Durchtrennung von Knochen) mit einer Klammer oder einer Schraube fixiert.
  • Korrektur Operation im Mittelfußknochen (Chevron, Scart, Reverdin)

Nachbehandlung

  • Volle Belastung des Fußes in einem flachen Verbandsschuh oder Vorfußentlastungsschuh für 6 Wochen. Der Verbandsschuh stellt im Regelfall einen Halbschuh mit flacher und steifer Sohle dar.
  • Bei rekonstruktiven Eingriffen wird das Operationsergebnis mit Verbänden gesichert, bis die Weichteile in der angestrebten Position verheilt sind (Dauer: 6 Wochen)
  • Wegen Ödemneigung regelmäßiges Hochlegen der Füße 
  • Osteosynthesematerial kann nach ca. 6-9 Monaten postoperativ entfernt werden (moderne Implantate können belassen werden, wenn sie keine Beschwerden machen).

Vorgehendweise: Spaltung der Sehnenhaut und (Entfernung von degeneriertem Gewebe.

Nach der Operation muss mit einer sechsmonatigen Rehabilitation gerechnet werden.

In seltenen Fällen wird eine operative Therapie erforderlich. Diese sollte dann in Erwägung gezogen werden, wenn die konservativen Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, die Schmerzen stark bzw. anhaltend sind oder begleitende Zehendeformitäten bestehen.

Folgende Maßnahmen kommen, in Abhängigkeit vom Beschwerdebild, in Betracht:

  • Weichteileingriff zur Korrektur am Sehnenverlauf
  • Korrekturosteotomie (Umstellungs-Osteotomie) – knöcherne Umstellung
  • Verkürzung des Mittelfußköpfchens

In der Regel kann der betroffene Fuß schon nach einer Woche wieder belastet werden.